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OLG Hamm, 22.10.1986 - 5 UF 364/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 193
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 24/83
Berücksichtigung des Zählkindvorteils bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1986 - 5 UF 364/86
Bei ihm wird der Kläger ersichtlich nur für die Bemessung des Kindergeldes für Tanja als Zählkind berücksichtigt; dieser Vorteil ist jedoch zwischen den Parteien nicht auszugleichen (vgl. BGH FamRZ 1984, 1000 = EzFamR BGB § 1610 Nr. 2 = BGHF 4, 469 mwN). - BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 4/85
Irrtum über Abstammung eines Kindes
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1986 - 5 UF 364/86
Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. März 1986 (FamRZ 1986, 553 = EzFamR EheG § 32 Nr. 1 = BGHF 5, 120) und die in ihm aufgestellten Grundsätze sind wegen der wesentlichen Unterschiede in den tatsächlichen Umständen hier nicht heranzuziehen (dort: Ermittlung des angemessenen Bedarfs der - geschiedenen - Ehefrau nach Vorwegabzug des Tabellenunterhalts auch für das volljährige gemeinsame Kind; der Vorwegabzug geschah dort mit Rücksicht auf die ehelichen Lebensverhältnisse, und weil durch einen Vorwegabzug der angemessene Unterhalt des - vorrangigen - Ehegatten nicht gefährdet wurde).
- OLG Hamm, 25.02.2000 - 11 UF 264/99
Abänderungsklage - Darlegungs- und Beweislast - Wegfall des …
Die Kürzung um 27 % ist durch die Ersparnis begründet, die durch das Zusammenleben der Eheleute eintritt (OLG Hamm, FamRZ 1987, 193; 1991, 970; 1990, 787; Luthin, FamRZ 1993, 730;… Wendl/Gutdeutsch, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 5, Rdn. 132). - BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 31/86
Unterhalt - Ehegatte - Scheidung - Neuer Ehegatte - Grundgesetz
Das gilt selbst dann, wenn dieser nicht mit monatlich nur 665 DM (Hammer Leitlinien Abschnitt III Nr. 33; vgl. auch Düsseldorfer Tabelle Stand 1. Januar 1985, Abschnitt B V 2 b, FamRZ 1984, 962) sondern - im Hinblick auf den Grundsatz der gleich mäßigen Teilhabe beider Ehegatten an den ehelichen Lebensverhältnissen in der neuen Ehe, allerdings unter Berücksichtigung der möglichen Ersparnisse aus dem Zusammenleben - höher angenommen wird (vgl. hierzu OLG Hamm FamRZ 1987, 193). - OLG Nürnberg, 11.02.1992 - 10 WF 4011/91 Wenn, wie im vorliegenden Fall, demgegenüber der vom Beklagten an seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehefrau zu erbringende Unterhalt (Familienunterhalt gemäß den §§ 1360, 1360 a BGB ) zu berücksichtigen ist, muß der der Spalte 7 in Raster C zu entnehmende, Betrag entsprechend gekürzt werden, da sich aus dem Zusammenwohnen Ersparnisse ergeben (OLG Hamm, FamRZ 87, 193).
- OLG Hamburg, 25.08.1987 - 12 UF 5/87 Wegen des Zusammenlebens mit seiner Ehefrau hatte der Beklagte nur Anspruch auf Belassung eines mit Rücksicht auf die Ersparnis durch die Haushaltsgemeinschaft auf 745 DM geminderten Selbstbehalts (Hammer Leitlinien Nr. 33 II; OLG Hamm FamRZ 1985, 958; 1987, 193; ähnlich OLG Frankfurt FamRZ 1985, 957, und OLG Hamburg…, Beschluß vom 10. April 1986 - 7 WF 19/86 - n.v., zitiert bei Künkel, Unterhaltsrecht [1986] Rdn. 166).